ENERGIEBERATUNG THÜRINGEN
Der Energieausweis / Information /
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Energieausweis nach Verbrauch oder Bedarf. Welcher ist für mich erforderlich?
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Energieausweis nur bitte welchen ? Nach Bedarf oder Verbrauch, welchen können Sie für Ihr Haus erhalten. ...
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wozu den Energieausweis ?
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Bei Autos oder Haushaltsgeräten haben Käufer einen detaillierten Überblick über dessen Energieverbrauch, sowie die Energiesparklasse. Wissen Sie das jedoch, auch beim Kauf eines Hauses und bei der Anmietung einer Wohnung? ...
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rechtliche Grundlage für den Energieausweis
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Die Richtlinie 2002/91/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2002 über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden wurde am 03.01.2003 im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaft veröffentlicht. ...
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Der bedarfsorientierte Energieausweis
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Seit 1.07.2008 wird schrittweise der bedarfsorientierte Energieausweis für die Immobilienbesitzer pflicht, deren Gebäude mit einen Bauantrag vor 1.11.1977 (Wirksam werden der ersten Wärmeschutzverordnung) entstanden und weniger als Wohnungen aufweisen. ...
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Den Energieausweis wird es in zwei Arten geben: ...
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Der Energieausweis nach Verbrauch
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Seit 01.07.2008 ist er Pflicht- der Energieausweis für Wohngebäude. Was bedeutet das nun für den Verbraucher? ...
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Wem bringt der Energieausweis etwas ?
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Der Energieausweis bietet den Vorteil, dass Mieter und Käufer von Gebäuden oder Wohnungen vor Vertragsabschluss sich über die Gebäudeeffizienz informieren können. Bei bestehenden Vertragsverhältnissen muss kein Energieausweis vorgelegt werden. ...
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verbrauchsorientierter oder bedarfsorientierter Energieausweis - Fristen zum Energieausweis
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Die Einführungsfristen für den Energieausweis wurden noch einmal um ein halbes Jahr verschoben. Bei Wohngebäude bis Baujahr 1965 werden Energieausweise ab dem 01.07.2008 Pflicht, für alle anderen Wohngebäude ab dem 01.01.2009. Für Gewerbebauten beginnt die Verpflichtung ab dem 01.07.2009. ...
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