- der Bauantrag für Ihr Gebäude wurde vor dem 1.11.1977 gestellt und Ihr Gebäude hat mindestens fünf Wohneinheiten (Beispiel: 10 Familienhaus).
- Ihnen liegen die Verbrauchswerte für drei aufeinanderfolgende Jahre vor
- der Bauantrag für Ihr Gebäude wurde nach dem 1.11.1977 gestellt. Die Anzahl der Wohneinheiten sind hierbei irrelevant. (Beispiel: Einfamilienhaus 1985 gebaut)