Der Energieausweis nach Verbrauch
Seit 01.07.2008 ist er Pflicht- der Energieausweis für Wohngebäude. Was bedeutet das nun für den Verbraucher?
Zur Ermittlung des Energieverbrauchs sind Verbrauchsdaten aus drei aufeinanderfolgenden Abrechnungsperioden notwendig. Ziel ist es, Aussageungenauigkeiten aufgrund des Nutzungsverhaltens entgegenwirken. Zudem werden auch Leerstände berücksichtigt.
Derzeit besteht für den Verbraucher noch Wahlfreiheit für den Energieausweis. Änderungen ergeben sich ab dem 01. Oktober 2008. Ab diesem Datum gilt für Wohngebäude mit max. 4 Wohnungen mit einem Bauantrag vor dem 1. November 1977, die nicht der Wärmeschutzverordnung von 1977 entsprechen, nur noch die Erstellung eines bedarfsorientierten Energieausweises.
Der verbrauchsorientierte Energieausweis basiert also auf der innerhalb eines Jahres tatsächlich verbrauchten Energiemenge, unter Berücksichtigung der Leerstandsquote. Allerdings kann diese Methode der Berechnung auch stark irreführend sein. Der verbrauchsorientierte Ausweis drückt nämlich eher das Verhalten seiner Bewohner und weniger den Zustand des Gebäudes aus. Der Energieverbrauch eines Gebäudes schwankt enorm, je nachdem, ob eher berufstätige Singles oder Familien mit Kindern das Haus bewohnen. Auch bei Einfamilienhäusern kann das zu einem irreführenden Ergebnis führen. Z. B. würde regelmäßiger langer Winterurlaub der Hausbewohner die Energieeffizienz des Hauses positiv verfälschen.
Dennoch ist aufgrund des geringeren Kostenfaktors des verbrauchsorientierten Energieausweises dies eine Alternatie und kann online bei uns erstellt werden.


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