EnEV 2007 beschlossen: Energieausweise werden ab Juli 2008 Pflicht

Die Bundesregierung hat den vom Bundesrat vorgeschlagenen Änderungen der Regierungsvorlage zur Einführung von Energieausweisen auch für Bestandsgebäude zugestimmt.

Eigentümern, Vermietern und Ausstellern stehen jetzt verlässliche Rahmenbedingungen für die Ausstellung von Energieausweisen zur Verfügung. Die für Neuvermietung und Verkauf von Wohnungen und Gebäuden geltende Verpflichtung zur Vorlage eines Energieausweises kann damit wie geplant stufenweise für die verschiedenen Wohngebäudetypen ab dem 1. Juli 2008 in Kraft treten.

Kern der Neuregelungen in der neuen Energieeinsparverordnung ist die Differenzierung bei Bedarfs- und Verbrauchsausweisen nach der Anzahl der Wohneinheiten. Für eine Übergangszeit gilt zunächst volle Wahlfreiheit für alle Wohngebäude. Danach ist ein auf der Basis der objektiven energetischen Eigenschaften eines Hauses erstellter so genannter Bedarfsausweis nur für Wohngebäude bis zu vier Wohneinheiten Pflicht, die vor 1978 errichtet wurden und nicht das Anforderungsniveau der Wärmeschutzverordnung von 1977 erfüllen. Für alle übrigen Wohngebäude bleibt es dagegen bei der Wahlfreiheit zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweisen.  

Die neue Energieeinsparverordnung wird demnächst im Bundesgesetzblatt verkündet.  

Zur Pressemitteilung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung.
Die Details der darin vorgesehenen Regelung finden Sie auf den Seiten der dena unter www.dena-energieausweis.de/enev2007

(Quelle: Deutsche Energieargentur DENA )