Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis

Die Einführungsfristen für den Energieausweis wurden noch einmal um ein halbes Jahr verschoben. Bei Wohngebäude bis Baujahr 1965 werden Energieausweise ab dem 01.07.2008 Pflicht, für alle anderen Wohngebäude ab dem 01.01.2009.

Für Gewerbebauten beginnt die Verpflichtung ab dem 01.07.2009.

Mit der ENEV 2007 wurde auch eine Übergangsregel vereinbart, wonach bis zum 01.10.2008 eine völlige Wahlfreiheit zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweis besteht.

Dem Verbrauchsausweis liegt der tatsächliche Energieverbrauch zu Grunde. Hier wird der Energieverbrauch maßgeblich vom Nutzerverhalten beeinflusst. Der Bedarfsausweis wird nach einer Analyse der Gebäudehülle und der Heizungsanlage erstellt. Diese umfangreiche Analyse erlaubt die Ermittlung des Energieverbrauchs der Gebäudehülle und der Heizungsanlage.

Der Einfluss des Nutzerverhaltens der Bewohner spielt hierbei keine Rolle. Auf diese Weise werden Schwachstellen schnell Sichtbar und es können sinnvolle Tipps zur energetischen Verbesserung des Gebäudes gegeben werden.

Der Vorteil des Verbrauchspasses gegenüber dem Bedarfspass liegt wesentlich in der kostengünstigen Erstellung, der Eigentümer erhält jedoch keine Auskunft um nachhaltig sein Gebäude energetisch zu verbessern und Schwachstellen zu erkennen.