
Energie
Beratung
Silvio
Schmidt
Wann ist ein Luftdichtheits- bzw. Lüftungskonzept erforderlich?
Es geht hier um das Lüftungskonzept nach DIN 1946-6 (nicht zu verwechseln mit einem reinen Blower-Door-Test oder Luftdichtheitsnachweis).
1. Neubauten
- Bei jedem Neubau von Wohngebäuden ist ein Lüftungskonzept verpflichtend. Begründung: Moderne Bauweisen sind luftdichter, daher muss die Sicherstellung der Feuchteabfuhr gewährleistet sein.
2. Sanierungen an Bestandsgebäuden
Ein Lüftungskonzept ist erforderlich, wenn wesentliche Änderungen an der Gebäudehülle vorgenommen werden, konkret:
- Fenstertausch in mehr als einem Drittel der Wohnräume
- Dachsanierung (z. B. neue Dachdämmung, Austausch der Dachhaut)
- Fassadensanierung (Wärmedämmverbundsystem, Außendämmung, neue Fassade)
- Austausch von mehr als einem Drittel der Außentüren
➡️ Immer dann, wenn durch die Maßnahmen die Luftdichtheit des Gebäudes erhöht wird, muss überprüft werden, ob eine ausreichende Lüftung ohne technische Hilfsmittel noch gewährleistet ist.
3. Ziel und Inhalt
- Sicherstellen, dass Feuchtigkeit aus dem Gebäude abgeführt werden kann (Vermeidung von Schimmel- und Bauschäden)
- Das Konzept zeigt, ob: Fensterlüftung ausreicht, einfachere lüftungstechnische Maßnahmen (z. B. Fensterfalzlüfter) nötig sind, oder ob eine mechanische Lüftungsanlage mit oder ohne Wärmerückgewinnung erforderlich ist.
- Fensterlüftung ausreicht,
- einfachere lüftungstechnische Maßnahmen (z. B. Fensterfalzlüfter) nötig sind,
- oder ob eine mechanische Lüftungsanlage mit oder ohne Wärmerückgewinnung erforderlich ist.
4. Abgrenzung
- Das Lüftungskonzept ist Pflicht nach DIN 1946-6.
- Der Luftdichtheitsnachweis (Blower-Door-Test) ist nicht immer vorgeschrieben, aber in Förderprogrammen (KfW/BEG) oder bei Effizienzhaus-Standards üblich und sehr empfohlen.
👉 Zusammengefasst: Ein Lüftungskonzept ist immer erforderlich bei Neubauten und sobald an der Gebäudehülle (Fenster, Türen, Dach, Fassade) in relevantem Umfang gearbeitet wird.