Bundesrat beschließt ENEV 2007

Der Bundesrat hat den Vorschlag der Bundesregierung zur Einführung vom Energieausweisen zugestimmt. Die bei Neuvermietung und Verkauf greifende Verpflichtung kann damit wie geplant stufenweise für die einzelnen Gebäudetypen ab 2008 umgesetzt werden.

Die von der Bundesregierung geplanten Regelungen zur eingeschränkten Wahlfreiheit von bedarfs- oder verbrauchsbasierten Energieausweisen bleiben bestehen.

Allerdings soll es bis zum 01.10.2008 zulässig sein, für alle Gebäude frei zwischen bedarfs- und verbrauchsbasierten Energieausweisen zu wählen.

Von der deutsche Energieagentur dena würden folgende Änderungen des Bundesratsbeschluss gegenüber dem bestehenden Entwurf zur EnEV bekannt gegeben:

1. Aushändigung des Energieausweises
Die Aushändigung einer Kopie des Energieausweises ist gemäß dem Bundesratsbeschluss nicht mehr vorgeschrieben. Dem potenziellen Käufer oder Mieter kann eine Kopie auf freiwilliger Basis ausgehändigt werden.

2. Übergangsvorschrift zur Wahlfreiheit
Der Übergangszeitraum für eine völlige Wahlfreiheit zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweis für alle Gebäude wird um ein dreiviertel Jahr verlängert. Bis zum 01.10.2008 dürfen demnach für alle Gebäude Verbrauchsausweise erstellt werden.

3. Einführungsfristen
Die Einführungsfristen für Energieausweise verschieben sich jeweils um ein halbes Jahr. Für Wohngebäude bis Baujahr 1965 werden Energieausweise ab dem 01.07.2008 verpflichtend, für alle anderen Wohngebäude ab dem 01.01.2009. Für Nichtwohngebäude beginnt die Verpflichtung ab dem 01.07.2009.

4. Baudenkmäler
Für die Baudenkmäler (denkmalgeschützte Gebäude) ist die Ausstellung von Energieausweisen nicht vorgeschrieben. Hierdurch soll verhindert werden, dass das Erscheinungsbild von Baudenkmälern durch einen erhöhten Modernisierungsdruck beeinträchtigt wird.
5. Ordnungswidrigkeiten
Laut EnEV 2007 handelt u.a. ordnungswidrig, wer einen Energieausweis nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig zugänglich macht.
6. sonstiges
Am 25.04.2007 hatte die Bundesregierung die neue Energieeinsparverordnung beschlossen. Die Änderungswünsche des Bundesrates bedürfen noch der Zustimmung der Bundesregierung. Nach der Kabinettentscheidung wird die neue Energieeinsparverordnung im Bundesgesetzblatt verkündet.